AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen                       
Stand: 01.01.2023
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Sämtliche Unterrichtsvereinbarungen kommen ausschließlich auf Basis des aktuellen Standes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande und gelten für die Vertragsbeziehung zwischen bonum bigas – Mensch und Hund, Inh. Gabriele Rahn, Im Sommershausfeld 73, 50129 Bergheim (im Folgenden „Hunde­schule“ genannt) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden „Kunde“ genannt).
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Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungs­vor­schläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge so­wie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Er­messen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet an jeweils individuell vereinbarten Orten statt.  

Mitwirkungspflicht des Kunden

Für jeden teilnehmenden und anwesenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme bestehen. Durch die Anmeldung/Teilnahme am Unterricht erklärt der Kunde, dass vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht.

Der Kunde versichert, dass der/die Hund(e) gemäß den entsprechenden behördlichen Vorgaben ordnungsgemäß gemeldet ist/sind.

Der Kunde versichert, dass seine teilnehmenden und anwesenden Hunde keine ansteckenden Krankheiten haben und frei von Parasiten sind.

Über besondere Verhaltensauffälligkeiten des Hundes ist die Hundeschule vor Trainingsbeginn zu informieren.

Bild- und/oder Tonaufnahmen während des Trainings sind grundsätzlich nicht gestattet. Im Einzelfall kann die Hundeschule eine schriftliche Genehmigung für Bild- und/oder Tonaufnahmen erteilen. Jede gewerbliche Nutzung oder Veröffentlichung dieser Aufnahmen sind untersagt.

Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen und/oder den Kunden und/oder eine begleitende Person vom Unterricht auszuschließen. 

Unterrichtsgebühr/Zahlung

Die Unterrichtsgebühr beträgt 70 Euro pro Stunde und ist ohne Abzug in bar zum Ende der vereinbarten Stunde zu zahlen.

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG erhebt die Hundeschule keine Umsatzsteuer, die Unterrichtsgebühr versteht sich als Bruttopreis.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung zwischen der Hundeschule und dem Kunden und verpflichtet den Kunden zur Zahlung der Unterrichtsgebühr und evtl. Fahrtkosten. Erfolgt eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts durch den Kunden nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der volle Unterrichtsbeitrag zu leisten.

Bei Anfahrten außerhalb eines Radius von 15 km (Fahrtstrecke ab 50129 Bergheim-Glessen) fallen zusätzlich zur Unterrichtsgebühr Fahrtkosten in Höhe von 0,40 € pro Kilometer (ab dem 16. km für Hin- und Rückfahrt) an. Die genauen Kosten werden dem Kunden vor Vertragsabschluss individuell mitgeteilt.

Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Durch den Kunden bedingte Verspätungen gehen zu Lasten der Unterrichtszeit und berechtigen nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühr.

Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. Durch die Hundeschule abgesagte Unterrichtsstunden werden nachgeholt.

Die Hundeschule behält sich vor, den Unterrichtsort vor oder während des Unterrichts zu verlegen.

Haftung

Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme am Unterricht nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

Alle Begleitpersonen des Kunden sind durch diesen über die Haftungsregelungen zu informieren.

Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

Gerichtsstand

Vertragssprache ist deutsch. Für alle Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen der Hundeschule und dem Kunden gilt ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Bergheim/Erft.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.